Lernt in den neusten und modernsten Modellen unserer Fahrzeuge.
Seht euch um!
Theorie
In einer Theoriestunde wird immer ein bestimmtes Thema vorgestellt. Unsere Fahrlehrer unterrichten dich mit modernen Unerrichtsmedien. In der Regel PC+TV sowie Whitboard und Flipchart. Der theoretische Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss, setzt sich aus 14 Einheiten zusammen. Darüber hinaus erhälst du viele wertvolle Tipps und Informationen.
Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:
Persönliche Voraussetzungen/Risikofaktor Mensch
Rechtliche Rahmenbedingungen
Grundregel, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Straßenverkehrssystem und seine Nutzung, Bahnübergänge
Vorfahrt
Verkehrsregelungen
Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver, Verkehrsbeobachtung
Ruhender Verkehr
Verhalten in besonderen Situationen/Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
Lebenslanges Lernen
Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung
Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen
Praxis
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommst du Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Du kannst so jederzeit deine persönlichen Leistungen erkennen und Dinge die noch nicht ganz perfekt klappen weiterhin mit deinem Fahrlehrer üben. Für diese “Übungsstunden” sind vom Gesetzgeber keine bestimmte Anzahl vorgeschrieben und variiert je nach Können des einzelnen.
Für die Klassen B und A/A1 sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Was soll mit dem Begleiteten Fahren ab 17 Jahren erreicht werden?
Durch die Phase des Begleiteten Fahrens sollen Fahranfänger die Möglichkeit bekommen, unter Aufsicht einer Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis zu bekommen, bevor sie alleine fahren dürfen. Ziel der Maßnahme ist die Senkung der Unfallbelastung der jungen Fahrer.
Welche Klassen können im Rahmen des Begleiteten Fahrens beantragt werden?
Die Klassen B und BE.
Müssen die Namen der vorgesehenen Begleitperson(en) bereits im Antrag angegeben werden?
Ja, mindestens eine Begleitperson muss benannt sein.
Können weitere Begleitpersonen nachträglich gemeldet werden?
Ja, sie dürfen aber erst als Begleiter tätig werden, wenn sie in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sind.
Begleitpersonen
Die Begleitperson
- muss mindestens 30 Jahre alt sein,
- muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutsche oder EU- oder EWR-Fahrerlaubnis sein,
- muss den entsprechenden Führerschein beim Begleiten mitführen und zuständigen Personen zur Kontrolle aushändigen,
- darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nicht mit mehr als 3 Punkten im VZR belastet sein.
Wie viel kostet die Überprüfung und die Eintragung der Begleitperson in der Prüfungsbescheinigung?
Die Gebühr für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung 7,70 €.
Für die Überprüfung einer Begleitperson ist eine Rahmengebühr bis 10,00 € vorgesehen.
Bei BF 17 sind in der Klasse B auch die Klassen L, M und S eingeschlossen. Müssen die Jugendlichen auch eine praktische Ausbildung in der Klasse M durchlaufen?
Nein, dies ist bei BF 17 ebenso wenig vorgeschrieben, wie bei der „normalen“ Fahrerlaubniserteilung.
Wann darf man Prüfung machen?
Für die Prüfung, Theorie und Praxis, gelten die gleichen Vorgaben wie bei allen Prüfungen der Klasse B.
- Die theoretische Prüfung darf also frühestens 3 Monate,
- die praktische Prüfung einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden.
Darf mit der Prüfungsbescheinigung auch noch nach Vollendung des 18. Lebensjahres gefahren werden?
Ja, noch drei Monate lang. Innerhalb dieser Zeit ist ein Führerschein zu beantragen
Wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch ein Führerschein ausgestellt?
Nein, der Führerschein muss gesondert beantragt werden.
Wann beginnt die Probezeit bei BF 17?
Die Probezeit beginnt mit Erteilung der Fahrerlaubnis, also mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung.
Als erstes musst Du einen Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule abschliessen,dieß ist in der Regel schnell und einfach erledigt. Um einen Vertrag abschließen zu können musst Du jedoch mindestens 16 Jahre (M,L,S) oder 16 1/2 für die klasse B also Auto sein.Falls nicht bring einfach deine Eltern mit in die Fahrschule oder nimm den Vertrag mit Heim und lass ihn Unterschreiben. Ganz wichtig ist jedoch das du deinen Personalausweis dabei hast.
Ab diesem Moment kannst Du jederzeit in den theoretischen Unterricht einsteigen. Je nach Klasse oder Vorbesitz sind gesetzlich unterschiedliche Mindeststunden vorgeschrieben.
Als nächstes muss ein Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden.Diesen könnt Ihr auch gleich hier in der Fahrschule ausfüllen.
Dazu benötigt Ihr einen Nachweis über Sofortmassnahmen am Unfallort, einen Sehtest und ein Biometrisches Passbild. Bei BF17 kommen noch einige Formulare hinzu.
Nach Abgabe des Antrags benötigt die Behörde etwa 4-6 Wochen Bearbeitungszeit.
Also erst wenn alles in Ordnung ist und ich “grünes Licht” habe kann ich Dich, wenn Du gelernt hast, zur theoretischen Prüfung anmelden.
Erst nach bestandener theoretischer Prüfung kann die praktische Prüfung abgelegt werden.
Theorieprüfungen: jeden Dienstag
Praktische Prüfung: alle 14 Tage (abweichende Termine möglich)
Bei weiteren Fragen stehe ich gerne während der Bürozeiten, Fahrstunden oder per mail an info@fahrschule-goelz.com zur Verfügung.
Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) – Auch als Nachschulung bekannt.
Unsere ASF-Serminare finden in der Regel monatlich statt und werden von Fahranfängern aus Heidelberg, dem Rhein-Neckar-Kreis und Umgebung gerne besucht.
Allgemeine Information:
Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch Nachschulung genannt, ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) angeordnete Maßnahme bei einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Führerschein-Probezeit, die im Regelfall für die ersten zwei Jahre einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klassen L, M, S, T) festgelegt wird. Ein A-Verstoß (eine schwere Zuwiderhandlung, siehe Liste unten im Weblink verkehrsportal.de) führt sofort zur Anordnung einer Nachschulung, ein B-Verstoß (weniger schwere Zuwiderhandlung) erst beim zweiten Mal, nämlich bei der 2. Eintragung im Kraftfahrt-Bundesamt. Generell werden alle Ordnungswidrigkeiten ab genau 40 € Bußgeld mit mindestens einem eingetragenen Punkt in Flensburg entsprechend sanktioniert.
Das Aufbauseminar wird von einer dazu lizenzierten Fahrschule mit einer Gruppe von mindestens sechs, höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt und besteht aus fünf Teilen: vier Theorie-Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, welche mindestens 30 Minuten dauert und mit jeweils bis zu drei Teilnehmern stattfindet.
Im Rahmen des Aufbauseminares werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht.
Wird das Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wird.